VERKEHRSWERTGUTACHTEN NACH § 194 BauGB
durch zertifizierte Sachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ( EurASCert)
Als diplomierte Sachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke erstatte und prüfe ich Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ich bewerte den Verkehrswert einer Immobilie mit ihren Rechten und Lasten. Gutachten-Immo24.de erstattet für Sie Gutachten
Eine Immobilienbewertung von Gutachten-Immo24.de bietet Eigentümern von Immobilien die zuverlässige Möglichkeit, den Wert der zu verkaufenden Immobilie objektiv beurteilen zu lassen und somit den Kaufpreis realistisch anzusetzen.
Lassen Sie jetzt Ihre Immobilie bewerten!So funktioniert eine Immobilienbewertung
Erstattung von Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke
1. Sie nehmen Kontakt mit mir auf
Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular mit mir auf.
2. Ich melde mich bei Ihnen
Nach Eingabe Ihrer Daten meldet ich mich zeitnah bei Ihnen.
3. Terminvereinbarung
Gemeinsam vereinbaren wir einen verbindlichen Termin.
4. Vor-Ort-Termin
Wir treffen uns gemeinsam an Ihrer Immobilie.
5. Erstellung des Gutachtens
Ich erstelle Ihr persönliches Immobiliengutachten.
6. Übergabe Immobiliengutachten
Sie erhalten Ihr persönliches Immobiliengutachten.
Wichtige Informationen zu Verkehrwertgutachten nach § 194 BauGB
Regionales Expertenwissen
Durch meine langjährige Erfahrung in Berlin und Brandenburg kann ich Ihnen eine verlässliche Wertermittlung Ihrer Immobilien garantieren.
Gesetzeskonform
Rechtliche Standards halte ich gewissenhaft ein
Unabhängige Gutachterin
Ich halte den Ehrencodex von den verschiedensten Verbänden und Institutionen ein.
Faire Preise
Immobilien bewerte ich in Berlin und Brandenburg zu einem fairen Preis, transparent und selbstverständlich ohne versteckte Kosten für Sie.
Zertifiziert
Durch meine langjährige Arbeit im Immobilienbereich verfüge ich über verschiedene rennomierte und anerkannte Zertizierungen.
Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sind Sie vonr Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen somit den sciheren Erwerb einer Immobilie. Darum Schalten Sie vor dem Kauf auf jeden Fall einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein.
Denn nur dieser kann Sie korrekt über den Wert, Zustand, Mängle und daraus resultierenden Kosten vernünftig beraten und Sie bei der Auswahl bis hin zum Erwerb des gewünschten Objetkes kompetent und zuverlässig begleiten.
Hierzu Ermittelt der Sachverständige den entsprechenden Verkehrswert von Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie.
Die gesetzlichen vorgeschriebenen Bewertungsverfahren wie (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren) finden bei der Erstellung von Immobiliengutachten Anwedung.
In Berlin und Brandenburg werden für Grundstückswert-ermittlungen baurechtliche Prüfungen der Liegenschaft durchgeführt und bei einem entsprechenden Entwicklungsverfahren nach dem Residualverfahren bewertet.
Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Berlin fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.