Wertermittlung - Was ist das ERtragswertverfahren für Immobilien?

Das Vergleichswertverfahren wird als präzise Methode nach  §15 ImmoWertV bei der Wertermittlung von Grundstücken und selbst genutzten Immobilien angewandt.

Allgemein sind für dieses Verfahren die Angaben und Werte der Gutachterausschüsse sehr bedeutsam: Hierbei handelt es sich um bereits erzielte Werte für die verschiedensten Arten von Immobilien, welche die Gutachterausschüsse kategorisch geordnet zur Verfügung stellen.

Die Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren sind weiter zulässige Methoden zur Wertermittlung von Imoobilien.

Wichtig: Es wird grundsätzlich davon abgeraten, dass Vergleichswertverfahren für Immobilien selbst anzuwenden.  Es wird immer empfohlen, Fachleute für die Wertermittlung zu beauftragen, um eine realistische Wertermittlung zu ermöglichen.

Erläuterung des direkten Vergleichsverfahren

Ein direktes ist dann optimal, wenn Kaufpreise vergleichbarer Immobilien zur Verfügung stehen.

Dabei muss es sich immer um Immobilien handeln, die ähnliche Merkmale aufweisen wie zbsp.: Lage, Größe oder Zustand.

Mit dieser Methode kann ein Wert eines kürzlich verkauften Grundstücks in der Nachbarschaft, dass vergleichbare Eigenschaften aufweist, bei der Immobilienebewertung herangezogen werden.

Erläuterung des indirekten Vergleichsverfahren

Gibt es keinen Vergleichswert, so kommt das indirekte Vergleichsverfahren zur Anwendung.

Wichtig: Es wird grundsätzlich davon abgeraten, dass Vergleichswertverfahren für Immobilien selbst anzuwenden.  Es wird immer empfohlen, Fachleute für die Wertermittlung zu beauftragen, um eine realistische Wertermittlung zu ermöglichen.